Auf dieser Seite finden Sie die allgemeinen Geschäftsbedingungen von Boettcher Tours
1. Abschluss des Reisevertrages
Die Reiseanmeldung nach Maßgabe der Ausschreibung wird mit Zugang beim Veranstalter verbindlich. Der Anmelder steht auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Personen ein. Der Reisevertrag kommt mit dem Zugang der schriftlichen Reisebestätigung beim Anmelder zustande.
2. Zahlung
2.1 Nach Erhalt der Reisebestätigung und damit mit Vertragsabschluss ist eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises gegen Aushändigung des Sicherungsscheins im Sinne von § 651 k Abs. 3 BGB zu bezahlen.
2.2 Die Restzahlung ist per Überweisung oder Paypal bis spätestens 21 Tage vor Reiseantritt zu leisten.
2.3 Bei Buchungen mit einem Gesamtreisepreis von bis zu Euro 250,- und/oder Reiseanmeldungen ab 30 Tage vor Reiseantritt wird der gesamte Rechnungsbetrag sofort nach Erhalt der Reisebestätigung fällig.
2.4 Die Zahlung kann, je nach Zeitraum bis zur Abreise, wahlweise per Überweisung oder Paypal erfolgen.
2.5 Bei Zahlungen aus dem Ausland sind sämtliche anfallenden Gebühren vom Auftraggeber der Zahlung zu tragen.
2.6 Zurückgewiesene Zahlungen oder durch Rückbuchungen entstehende Bankgebühren, welche nicht auf unserem Verschulden beruhen, werden dem Reiseanmelder pro Fall mit Euro 25,- berechnet.
2.7 Bezahlt der Kunde nicht rechtzeitig, so ist Boettcher Tours berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung von dem Reisevertrag zurückzutreten und von dem Anmelder eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Vorkehrungen und seine Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis zu verlangen. Dieser Anspruch ist pauschaliert wie unter Nummer 6 des Klauselwerks.
3. Reisedokumente
Die Zusendung der Reisedokumente erfolgt in der Regel auf elektronischem Weg nach Eingang des vollständigen Reisepreises. Sollten die Reisedokumente nicht bis spätestens 7 Tage vor Reiseantritt beim Anmelder eingegangen sein, so hat sich dieser unverzüglich mit Boettcher Tours in Verbindung zu setzen.
4. Änderungen
4.1 Von eventuellen Leistungsänderungen wird Boettcher Tours den Anmelder unverzüglich unterrichten und ihm mit einer Erklärungsfrist von 3 Tagen eine kostenfreie Umbuchung oder kostenfreien Rücktritt von der gebuchten Leistung anbieten, sofern diese nicht geringfügig ist. Das Recht des Reisenden, bei einer erheblichen beziehungsweise unzumutbaren Änderung unentgeltlich vom Vertrag zurückzutreten, bleibt hiervon unberührt.
4.2 Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann Boettcher Tours den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:
- a) Bei einer vom Leistungsträger auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann der Reiseveranstalter vom Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen.
- b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann der Reiseveranstalter vom Reisenden verlangen.
- c) Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie z.B. Hafen-, Visa-, oder Flughafengebühren gegenüber dem Reiseveranstalter erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.
- d)Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise für den Reiseveranstalter verteuert hat.
- e) Boettcher Tours wird eine Senkung der angegebenen Preisfaktoren an den Kunden unter Beachtung der angeführten Berechnungsgrundsätze weitergeben.
4.3 Aus zwingenden Gründen nicht in Anspruch genommene Teilleistungen können zu Erstattungen führen, sofern und soweit der jeweilige Leistungsträger eine entsprechende Gutschrift erteilt und hierüber eine gemeinsame Niederschrift bei der Hotelleitung/Agentur erfolgt.
5. Rücktritt/Umbuchung seitens des Reiseteilnehmers
5.1 Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten oder diese umbuchen. Es ergeht an den Kunden die Empfehlung, hierfür die Schriftform zu wählen. Maßgeblich bei einer Stornierung ist das Eingangsdatum der Rücktrittserklärung bei Boettcher Tours (nur Montag bis Freitag möglich, Feiertage ausgenommen).
Das Unternehmen verliert bei einem Rücktritt vom Reisevertrag den Anspruch auf den Reisepreis. Boettcher Tours kann vielmehr eine angemessene Entschädigung verlangen, die pauschaliert erhoben wird, und zwar wie folgt:
- am Tage der Buchung, wenn zwischen Buchung und Abreise mindestens 7 Tage liegen: kostenfrei
- Bis 30 Tage vor Reiseantritt 25 %, mind. Euro 30,- p.P.
- 29 bis 15 Tage vor Reiseantritt 50 %
- 14 bis 9 Tage vor Reiseantritt 60 %
- 8 bis 1 Tag 75 %
- Am Tag der Reise oder No Show 100 %
Kosten für eventuelle Visabesorgung oder Reiseversicherungen sowie Bearbeitungsgebühren und Kosten für bereits ausgestellte Linienflugtickets sind immer zu 100 % zu tragen. Die genannten Bestimmungen bezüglich der Rücktrittskosten gelten für alle Reisen/Angebote, soweit nicht in der jeweiligen Ausschreibung auf gesonderte Regelungen hingewiesen wird. Der Nachweis, dass dem Unternehmen kein oder lediglich ein geringerer Schaden als in der Pauschale ausgewiesen entstanden ist, steht dem Kunden frei.
5.2 Weitere Umbuchungen / Änderungen: Werden auf Wunsch des Reisenden nach der Buchung der Reise Änderungen in Bezug auf Reisetermin, Verpflegungsarten, Zimmerkategorien, Beförderungsart, Zubuchung von Personen sowie Terminänderungen bis 30 Tage vor Reiseantritt vorgenommen, ist Boettcher Tours berechtigt, ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von Euro 30,- pro Umbuchung zu erheben. Ergeben sich aus Folge einer solchen Umbuchung für Mitreisende höhere Reisepreise, so ist die Preisdifferenz vom Reiseteilnehmer zu zahlen. Umbuchungen, die nach Ablauf der Frist von 30 Tagen vor Reisantritt erfolgen, sind nur nach Rücktritt mit anschließender Neuanmeldung möglich. Grundsätzlich können Änderungen im Bezug auf das Reiseziel nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den Bedingungen gemäß Ziffer 5.1 bei gleichzeitiger Neuanmeldung vorgenommen werden. Der Reiseanmelder ist dafür verantwortlich, seine Änderungswünsche auf etwaige andere, von ihm gebuchte Reiseleistungen abzustimmen.
5.3 Bei Reisen, die mit dem Kauf von Eintrittskarten (z.B. Musicals) verbunden sind, fallen folgende Rücktrittskosten an: bis 22 Tage vor Reisebeginn 45 %, ab 21 Tage bis 1 Tag vor Reisebeginn 80 %. Am Tag der Anreise oder bei No Show liegen die Stornokosten bei 100 % des Reisepreises. Namensänderungen und sonstige Umbuchungen sind bei diesen Reisen nur durch eine Stornierung und Neubuchung möglich.
5.4 Der Anmelder kann Ersatzpersonen für Mitreisende benennen. Da es sich bei den Programmen um spezielle Reisen für Frauen handelt, muss der Anmelder immer dieser Gruppe angehören. Eine männliche Ersatzperson ist nicht möglich. Ein Name Change vor einer eventuellen Ticketausstellung ist mit Kosten in Höhe von Euro 30,- verbunden.
5.5 Werden von dem Reisenden gebuchte Leistungen vor Ort etwa wegen vorzeitiger Rückreise oder aus anderen zurechenbaren Gründen nicht in Anspruch genommen, so kann er nicht eine anteilige Erstattung des Reisepreises verlangen. Boettcher Tours wird eventuelle Erstattungen ersparter Aufwendungen durch die Leistungsträger an den Kunden weitergeben. Für die Bearbeitung eines solchen Falles werden Euro 50,- berechnet.
6. Rücktritt/Umbuchung seitens des Reiseveranstalters
Der Veranstalter kann bis 28 Tage vor Reisebeginn bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Teilnehmerzahl vom Reisevertrag zurücktreten, wenn in der Reiseausschreibung sowie in der Reisebestätigung auf die Durchführung der Reise nur bei Erreichen einer bestimmten Teilnehmerzahl hingewiesen wird. Der bereits gezahlte Reisepreis wird unverzüglich erstattet.
7. Vertragsaufhebung wegen außergewöhnlichen Umständen
Im Falle höherer Gewalt gilt die gesetzliche Regelung des § 651 j BGB.
8. Pass-, Visa- und Gesundheits- und Einreisebestimmungen
Es obliegt der Verantwortung der Reiseteilnehmer, notwendige Visa und Impfungen gemäß den entsprechenden Einreise- und Gesundheitsvorschriften zu besorgen. Reisende haben dafür Sorge zu tragen, dass die in der Buchung gemachten Angaben zur reisenden Person den Angaben des Reisepasses/Personalausweises entsprechen.
9. Haftung
Die deliktische Haftung des Veranstalters für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Die Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Kunde und Reise. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche im Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer Übereinkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.
10. Mängelanzeige und Mitwirkungspflicht
Der Reiseteilnehmer ist verpflichtet, während der Reise auftretende Mängel entweder der Reiseleitung bzw. Agentur vor Ort oder dem Reiseveranstalter selbst unverzüglich zur Kenntnis zu bringen, um diesem die Möglichkeit einer Abhilfe zu geben. Unterlässt er dies schuldhaft, tritt eine Minderung des Reisepreises nicht ein. Eine Kündigung aus wichtigem Grund wegen Unzumutbarkeit der Fortsetzung der Reise bleibt hiervon unberührt.
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise sind gemäß der gesetzlichen Regelung des § 651 g BGB binnen eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter anzumelden. Nach Ablauf der Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn der Reisende ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert war.
Gepäckschäden, Gepäckverlust oder Zustellungsverzögerungen bei Gepäck im Zusammenhang mit Flügen sind binnen sieben Tagen bei Gepäckbeschädigung und binnen 21 Tagen bei Gepäckverlust anzuzeigen, da im internationalen Luftverkehr entsprechende Fristen für die Schadenanzeige gegenüber der Fluggesellschaft gelten und der Reiseveranstalter bei Nichteinhaltung dieser Frist eventuell gegebene Rückgriffsansprüche verliert.
Die Ansprüche nach den §§ 651 c bis f BGB verjähren, soweit sie nicht die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit betreffen, in einem Jahr.
11. Service-Entgelte und Servicepauschale
11.1 Der Kunde beauftragt uns im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsvertrages damit, ihn im Hinblick auf die Leistungen der Veranstalter bzw. Leistungsträger zu beraten und ihm diese vermitteln. Zum Teil werden hierfür Serviceentgelte erhoben.
Das Serviceentgelt ist zusätzlich zu den Ansprüchen der Veranstalter bzw. Leistungsträger zu zahlen und sofort fällig. Im Rahmen der Vermittlung von Pauschalreisen hat der Kunde nur für in der Preisliste aufgeführte Sonderleistungen des Vermittlers ein Serviceentgelt zu entrichten, es sei denn, es wird individuell etwas anderes vereinbart.
11.2 Boettcher Tours tritt im Rahmen seiner Tätigkeiten ausschließlich als Vermittler von touristischen Beförderungsleistungen (Flüge, Pauschalreisen, Hotelbuchungen, Mietwagen etc. (nachfolgend zusammen ""Reisen"" genannt) auf und veranstaltet selbst keine eigenen Reisen.
Für Zusatzleistungen wie Sitzplatzreservierung, Anmeldung von Sondergepäck, Flugvermittlung etc. entstehen Serviceentgelte seitens Boettcher Tours.
Diese finden sich im Detail in folgendem Dokument: Servicepauschalen-Serviceentgelte
Auf Kundenwunsch werden Einzelleistungen touristischer Anbieter nach den Wünschen des Kunden individuell organisiert und zu einer Gesamtreise kombiniert.
Für den Fall der Buchung einer touristischen Leistung, kommt der die Reise betreffende Vertrag ausschließlich zwischen dir (dem Kunden) und dem jeweiligen Reiseveranstalter zustande.
Buchungen sind schriftlich, telefonisch sowie per E- mail, Internet oder Fax verbindlich.
Wir weisen darauf hin, dass die jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Reiseveranstalters bindend sind und empfehlen, dass ihr euch durch Klicken auf den entsprechenden Reiserveranstalternamen die dann für die Reise gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen durchlest.
Boettcher Tours übernimmt keine Haftung für die Inhalte, Preise und Leistungen die auf diesen Seiten dargestellt werden.
Bitte klicke direkt auf den Veranstalter, um die dort gültige AGB abzurufen.
Soweit Boettcher Tours in diesen Fällen als Reisevermittler auftritt, gelten für die Buchung und Erbringung der Pauschalreise sowie Einzelleistungen folgende Allgemeine Reisebedingungen:
- AIDA
- Airtours
- Alltours Flugreisen GmbH
- Aldiana
- Ameropa
- Attika Reisen
- Bentour Reisen
- Berge und Meer
- Bigxtra GmbH
- Chamäleon Reisen GmbH
- Costa Kreuzfahrten
- Der Tour
- E T I - Express Travel International GmbH
- FTI
- Gebeco
- Get your guide
- Happagloyd
- Holiday Extras
- Interhome
- ITS Reisen
- Jahn Reisen
- Lernidee
- LMX Touristik
- Meiers Weltreisen
- MSC Cruises
- Nico Cruises
- Olimar
- Phoenix Reisen
- Rhomberg Reisen
- Tischler Reisen
- Travelix
- TUI Deutschland GmbH
- TUI Cruises
- Vtours
- Sunnycars
- Schauinsland Reisen
- Studiosus
- Windrose
- 5vor Flug
11.3 Servicepauschale
Ihr fragt euch warum erhebt Boettcher Tours eine Servicepauschale? Weil wir es als eure kompetenten Reisezeitgestalter einfach wert sind!
- Wir analysieren Eire Reisewünsche und erstellen individuelle Reisekonzepte für euch.
- Wir nutzen für ein optimales Angebot Leistungsvergleiche über professionelle Systeme.
- Wir übernehmen für die Sitzplatzreservierung für euch.
- Wir kümmern uns um euren Online Check-In*
- Wir melden euer Zusatzgepäck oder Sonderleistungen für den Flug an*
- Wir unterstützen euch bei Sonderanfragen/speziellen Anliegen an Fluggesellschaft/Hotel
- Wir unterstützen euch beim Ausfüllen des Bordmanifests für Kreuzfahrten
- Wir kümmern uns um die Übermittlung Ihrer TSA-Daten für die Fluggesellschaft*
*Zusätzlich gelten die von den Leistungsträgern oder Veranstaltern veröffentlichten Bedingungen.
Unter folgendem Link findet ihr die Servicepauschalen-Serviceentgelte
Bei Zielgebietsüberschneidungen gilt jeweils der höhere Gebührensatz. Die Servicepauschale ist nicht erstattungsfähig und bleibt auch bei Umbuchungen und/oder Stornierungen bestehen.
Es gelten unsere AGB (https://www.boettchertours.com/agb).
12. Sonstige Bestimmungen und Vereinbarungen
12.1 Die Registrierung bei Boettcher Tours und die Inanspruchnahme von unseren Reiseangeboten erfordert die elektronische Speicherung Ihrer Daten. Diese Daten werden ausschließlich für die Zwecke von Boettcher Tours verwendet und nicht an eine dritte Stelle weitergegeben. Mit der Nutzung des Systems haben Sie diesem zugestimmt.
12.2 Offensichtliche Druck- und Rechenfehler berechtigen Boettcher Tours zur Korrektur oder Anfechtung des geschlossenen Vertrages.
12.3 Gerichtsstand für Klagen gegen Boettcher Tours ist Neulußheim.
12.4 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
12.5 Die Anwendung deutschen Rechts wird vereinbart.
Stand: März 2022
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